Prof. Dr. Marita Metz-Becker: Laudatio auf Kristina Hänel und Ruby Hartbrich

Prof. Dr. Metz-Becker

Prof. Dr. Metz-Becker

Die langjährige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und die Marburgerin Prof. Dr. Marita Metz-Becker haben am Dienstag (9. Juli) Laudationes auf die Leuchtfeuer-Preisträgerinnen Dr. Kristina Hänel und Ruby Hartbrich gehalten. Ihr Manuskript hat Metz-Becker nahezu unverändert vorgetragen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Hanke, lieber Herr Vaupel, liebe Frau Stadträtin Dinnebier, liebe Preisträgerinnen, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich freue mich sehr, dass ich heute neben Rita Süssmuth als Laudatorin sprechen darf und bedanke mich für die Einladung.
Wir ehren zwei Frauen, die in ihrer Unerschrockenheit und Zivilcourage ihresgleichen suchen. Es sind Ärztinnen, die dem menschlichen Leben verpflichtet sind und diesem Auftrag Folge leisten. Sie stellen sich an die Seite derer, die hilfsbedürftig sind, aber von den meisten in ihrer Not nicht wahrgenommen werden.
Kristina Hänel und Ruby Hartbrich, die eine aus Gießen, die andere aus Marburg, helfen dort, wo viele am liebsten nicht hinschauen, dorthin, wo in Not und Bedrängnis geratene Frauen, Mütter, Männer und Kinder alleingelassen werden mit ihrem Schicksal.
Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel kennen wir aus den Medien. Es waren mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gegen sie anhängig, in deren Folge sie vom Amtsgericht Gießen am 24. November 2017 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt wurde, weil sie auf der Website ihrer Praxis erklärt habe, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.Der § 219a Strafgesetzbuch bringt Ärzte und Ärztinnen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, vor den Richter. Sie werden zudem von sogenannten „Lebensschützern“ beschimpft und diffamiert. In diesen Tagen überschlagen sich die Ereignisse: Das Oberlandesgericht Frankfurt hatvor dem Hintergrund der kürzlich geänderten Rechtslage die Verurteilung Hänels aufgehoben und an das Landgericht Gießen zurückverwiesen. Doch der umstrittene Paragraph war nicht zuletzt aufgrund von Frau Hänels aufreibendem Engagement geändert worden!
Vielleicht darf ich ein paar Worte zu Ihrer Vita anführen, liebe Frau Hänel:
Sie sind Ärztin mit Leib und Seele, entstammen einer Arztfamilie, sind selbst seit 1981 als approbierte Ärztin tätig und unterhalten seit 2001 eine eigene Praxis in Gießen. Zu ihren Schwerpunkten zählen unter anderem Themen wie Frauengesundheit, Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Schwangerschaftsabbruch.
Sie sind Gründungsmitglied von „Wildwasser Gießen“, einem Verein gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen und Frauen, und Lehrbeauftragte an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo Sie Seminare zur sexuellen Traumatisierung im Kindesalter durchgeführt haben. Als Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung bieten Sie Therapeutisches Reiten für traumatisierte Kinder und Jugendliche in integrativen Gruppen an. Ehrenamtlich engagieren Sie sich sowohl im Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V., als auch bei Pro Familia e.V.
Die juristische Auseinandersetzung um § 219a StGB, die Sie angestoßen haben, löste eine breite Debatte über dessen längst fällige Reform aus. Fast 170.000 Menschen unterschrieben in kurzer Zeit die Petition gegen den § 219a an den Bundestag. Es gab ein vielfältiges Medienecho und es entstand eine Bewegung auch innerhalb des ärztlichen Nachwuchses, sich mit dem Thema medizinisch und politisch auseinanderzusetzten.
Liebe Frau Hänel, Sie sind entschlossen, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, für ihre Forderung, den 1933 geschaffenen § 219a endlich zu streichen und auch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau insgesamt in der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch mehr Geltung zu verschaffen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich kurz an meine eigenen Erfahrungen anknüpfen.
Ich gehöre zu einer Generation, meine Damen und Herren, die sich noch sehr gut erinnern kann, wie unwürdig Frauen in der Diskussion um die Abschaffung des § 218 behandelt wurden. Abtreibung stand, als ich jung war, unter Strafe, und die Frauen mussten ins benachbarte Holland fahren, wo sie ärztliche Hilfe fanden.
Doch imSommer 1971 kündigte sich in Deutschland eine Revolution an: „Wir haben abgetrieben!“, titelte der Stern am 6. Juni. Auf dem Cover waren die Fotos von 28 jungen Frauen abgedruckt, unter ihnen die Schauspielerinnen Romy Schneider, Senta Berger und Vera Tschechowa.
Es war eine Sensation, ein Tabubruch – und eine spektakuläre Selbstanzeige. Denn das kollektive Bekenntnis im STERN war nichts weniger als das Geständnis, eine Straftat begangen zu haben, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnte. Mit der öffentlichen Selbstanzeige setzten die Frauen daher nicht nur ihren Ruf und gegebenenfalls ihre Karriere aufs Spiel, sie riskierten auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Insgesamt bekannten im STERN 374 Frauen – Journalistinnen, Hausfrauen, Studentinnen, Sekretärinnen – eine Schwangerschaft abgebrochen zu haben. Sie forderten die ersatzlose Streichung des § 218, der Abtreibung unter Strafe stellte. Durch die fast ausnahmslose Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs seien Millionen von Frauen gezwungen, heimlich und unter teilweise entwürdigenden und medizinisch zweifelhaften Umständen abzutreiben. Damit müsse endlich Schluss sein, war der Tenor!
Als der STERN mit seinem Titel erschien, brachen alle Dämme. Endlich redeten die Frauen! Aus den 374, die als erste das Tabu brachen, wurden bald Tausende, ja Hunderttausende, die forderten: Der § 218 muss weg! Denn er bedroht Millionen Frauen und auch die Ärzte, die abtreiben, mit Gefängnis. Er entmündigt, schüchtert ein, bedroht. „Schluss mit der Angst!“ Schluss mit der Scham!“ – waren die Forderungen.
Doch aus der 1974 ursprünglich verabschiedeten Fristenlösung wurde kurze Zeit später aufgrund konservativen Drucks eine Indikationslösung mit Beratungspflicht: Gnade statt Recht, sozusagen.
Damit hat Deutschland heute eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa, gleich nach Irland und Polen. In unseren übrigen Nachbarländern hingegen gilt schon lange selbstverständlich die Fristenlösung. Woanders wurde der Paragraph komplett abgeschafft wie in Kanada oder Australien.
In den 1970er Jahren haben Frauen in der ganzen westlichen Welt das Recht auf Abtreibung erkämpft; ein Kampf, der nicht zufällig zum Auslöser der Frauenbewegung wurde. Denn bei dem Recht auf Abtreibung geht es um viel: Um das Recht auf selbstbestimmte Mutterschaft, um die Verfügung über den eigenen Körper, um eigene weibliche Kompetenz und Verantwortung.
Doch radikale Abtreibungsgegner machten und machen sich einen Sport daraus, jeden Arzt und jede Ärztin anzuzeigen, die das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ unter ihrem Leistungsspektrum verzeichnen. Die meisten nehmen den Begriff dann entnervt von der Homepage. Doch Kristina Hänel und viele Ihrer Kolleginnen weigern sich. Frauen hätten ein Recht auf Informationen über medizinische Eingriffe, die sie betreffen, so ihre Begründung. Zudem müssten sie, um ihr Recht auf freie Arztwahl wahrzunehmen, natürlich wissen, wer Schwangerschaftsabbrüche mache.
Erst vor wenigen Tagen standen erneut zwei Ärztinnen am Pranger. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilte die beiden Gynäkologinnen wegen illegaler Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu jeweils 2000 Euro Geldstrafe. Es sei auch nach der Reform des Paragrafen 219a nicht erlaubt, so die Begründung, die Methode der Abtreibung auf der eigenen Webseite zu nennen. Durch das Angebot eines „medikamentösen, narkosefreien“ Schwangerschaftsabbruchs „in geschützter Atmosphäre“ auf der Internetseite der Gemeinschaftspraxis hätten die beiden Ärztinnen gegen den § 219a StGB verstoßen.
Hier sehen wir, meine Damen und Herren, was die neue Fassung des § 219a in der Praxis bedeutet. Die Kriminalisierung von FrauenärztInnen geht weiter, sie stehen weiterhin unter Beschuss, werden eingeschüchtert und angezeigt. Nur die ersatzlose Streichung des § 219 a kann darauf die Antwort sein. Dafür setzen Sie sich ein, liebe Frau Hänel, und nun ist demnächst das Bundesverfassungsgericht an der Reihe.
Für Ihre Unerschrockenheit diesen steilen Weg trotz all der Stolpersteine weiter zu gehen, erhalten Sie heute den von der Universitätsstadt Marburg und der Humanistischen Union ausgelobten Preis. Dafür, dass Sie sich für die Rechte der Menschen einsetzen, für die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die ihre medizinische Hilfe anbieten ebenso, wie für die sich in einer Notsituation befindenden Frauen, die einen rechtlichen Anspruch auf genau jene ärztlichen Dienstleistungen haben.
Doch die Jury hat diesmal, entgegen ihrer sonstigen Vorgehensweise, zwei Preisträgerinnen ausgelobt. Unter dem Titel: „Doppelvergabe gegen Doppelmoral“, ging der Preis auch an Frau Ruby Hartbrich für ihren ehrenamtlichen Einsatz auf dem Rettungsschiff „Sea Watch“ im Mittelmeer.
Mit dieser Doppelvergabe möchten die Stifter auf die unterschiedlichen Standards im Umgang mit menschlichem Leben hinweisen: Im Fall von Kristina Hänel wird der „Schutz des ungeborenen Lebens“ als Motiv für Beleidigungen und Bedrohungen angeführt, während im Fall von Ruby Hartbrich das Leben Schiffbrüchiger auf dem Mittelmeer für wertlos erklärt und deren Rettung untersagt wird. „Diese Respektlosigkeit gegenüber der Würde von Frauen einerseits und von geflüchteten Menschen andererseits ist im Jahr 2019 das Leitmotiv der Preisverleihung des Marburger Leuchtfeuers für Soziale Bürgerrechte“, heißt es in der städtischen Pressemitteilung.
Sie, liebe Frau Hartbrich haben in Marburg Medizin studiert und sind schon als Studentin in den Semesterferien mit an Bord der Sea-Watch gewesen und sind es heute als Ärztin immer noch – oder erst recht!
Jeder Rettungseinsatz ist ein Zeichen gegen das Sterbenlassen an den Europäischen Außengrenzen und ein klarer Akt der Menschlichkeit. Dennoch sehen sich die zum größten Teil ehrenamtlichen Seenotretter und -retterinnen immer wieder Gerichtsverfahren oder juristischen Vorwürfen ausgesetzt.
Das ZEIT Magazin schrieb hierzu am 17.06.2019: „Verkehrte Welt: Staaten unterlassen sträflich die Hilfe für Menschen in Not. Stattdessen verfolgen sie Helfer, die nach bestem Wissen und Gewissen diese Pflicht erfüllen.“
Flüchtlingen in der Not zu helfen, sollte eigentlich eine ebenso notwendige wie ehrenwerte Pflicht sein. Flüchtlingshelfer wurden deshalb auch immer wieder mit Auszeichnungen bedacht. Doch dieser Tage werden sie von einigen Regierungen immer häufiger auf eine Stufe mit Schleuserbanden gestellt, kriminalisiert und von der Justiz verfolgt. Mitunter werden sie sogar angewiesen, gezielt gegen humanitäre Hilfspflichten zu verstoßen.
So forderte Italiens Regierung kürzlich die Besatzung des Rettungsschiffs Sea-Watch 3 dazu auf, die von ihr im zentralen Mittelmeer aufgenommenen 52 Flüchtlinge und Migranten nach Libyen zurückzubringen. Zum Glück und zu Recht weigerte sich der Verein, dieser Order Folge zu leisten.
Denn Flüchtlinge an der libyschen Küste abzusetzen, also an jenem Ort, dem sie zu entkommen suchten, wäre ein elementarer Verstoß gegen die Gesetze des Seerechts gewesen. Danach besteht nicht nur das Gebot, Menschen aus Seenot zu retten, sondern sie auch in einen „sicheren Hafen“ zu bringen. Sicher – das heißt: Die vor dem Ertrinken Bewahrten dürfen nicht dort an Land gebracht werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Sie, liebe Frau Hartbrich,haben dies in einem Interview mit der Oberhessischen Presse sehr realitätsnah beschrieben. Ich darf aus dem Pressebericht vom 25.7.2018 zitieren:
„Die Menschen treiben auf dem Mittelmeer, die riesigen Schlauchboote, völlig überladen, drohen unterzugehen. Sie haben nicht genug Treibstoff dabei, um jemals das Ufer zu erreichen. Nicht genug Nahrung, nicht genug Trinkwasser, keinen Schutz vor der brennenden Sonne, keine medizinische Versorgung. Sie sind dehydriert, verbrannt von der Sonne und der Mischung aus Benzin, Urin und Salzwasser im Boot. Völlig verzweifelt schreien sie schon von weitem um Hilfe, sind hysterisch. An Bord sind Männer, Frauen, Schwangere und sogar Säuglinge“.
Sea-Watch und andere private Hilfsorganisationen retten diese Menschen in Seenot auf dem Mittelmeer. Die Marburger Ärztin Ruby Hartbrich gehört dazu. Sie hat schon ihren 8. Einsatz für Sea-Watch hinter sich, ehrenamtlich, freiwillig, in ihrem Urlaub.
Auf manchen Booten herrsche eine „komische stille Atmosphäre“, berichtet Frau Hartbrich den Journalisten. Oft stelle sich erst später heraus, was während der Fahrt passiert sei: „Leute sind von Bord gefallen und ertrunken. Man hört auch, dass Mütter gezwungen wurden ihre Babys ins Wasser zu werfen, weil sie zu laut geschrien haben“, führt Hartbrich aus.
Von „Asyltourismus“, ein Begriff, den etwa der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) prägte, könne angesichts dieser Dramen keine Rede sein. „In der Regel kommen die Leute so schlecht informiert, dass sie gar nicht wissen, dass es Rettungsorganisationen gibt“, widerspricht Ruby Hartbrich den Vorwürfen, sie und ihre Sea Watch-Kollegen würden Menschen zur Flucht bewegen, ja, gar gemeinsames Spiel mit den Schleppern treiben.
Besonders belastend für Seenotretterin Hartbrich sind nicht die Einsätze auf den Schnellbooten der Sea-Watch, sondern zu hören, was den Menschen in Libyen passiert ist. Frauen, die schwanger von einer Vergewaltigung in einem der Lager sind. Menschen, die Narben zeigen, Schusswunden. „Zu sehen, dass Menschen dort wie Tiere behandelt werden“, sagt sie. Sie seien gar nicht gewohnt, mit Respekt behandelt zu werden. „So ducken sie sich zum Beispiel gleich weg, wenn jemand die Hand hebt. Dieser normale menschliche Umgang ist gar nicht verankert. Das finde ich schlimm“, klagt Ruby Hartbrich im Interview.
Nach ihrer Erfahrung ist es vor allem die Perspektive für die Kinder, die die Menschen bewegt, die lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer zu wagen. „Wer kleine Kinder hat“, sagt sie, „würde doch alles unternehmen, damit sie Perspektiven für ihr Leben haben. Sie sagen, mir ist es egal, ob ich sterbe, aber meine Kinder sollen es besser haben.“
Uns allen, meine Damen und Herren, ist das um die Welt gehende Pressefoto unter die Haut gegangen mit dem dreijährigen Jungen, der ertrunken an Land gespült wurde und dessen kleiner Körper tot im Sand lag. Ein Bild, das sich eingebrannt hat in die Seelen und die Herzen der Menschen und doch offenbar so wenig bewirken konnte:
Denn gerade in diesen Tagen werden wir konfrontiert mit einem neuen Drama: Die Verhaftung der Sea Watch Kapitänin Carola Rackete auf Lampedusa. Trotz eines Verbots steuerte sie ihr Schiff mit 40 geretteten Migranten in den Hafen der sizilianischen Insel. Die Menschen waren da schon mehr als zwei Wochen auf dem Mittelmer und extremen psychischen wie physischen Belastungen ausgesetzt. Ihr blieb keine andere Wahl als sie in Sicherheit zu bringen – und nun drohen ihr mehrere Anklagen, unter anderem wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung und Verletzung des Seerechts.
Gegen diese unmenschliche und skrupellose Politik stellte sich niemand geringerer als Bundespräsident Frank Walter Steinmeier. Er empörte sich öffentlich über das Vorgehen der italienischen Justiz und stellte sich auf die Seite der Kapitänin. Auch Bundesaußenminister Heiko Maas kritisierte das skandalöse Vorgehen und betonte, dass Seenotrettung nicht kriminalisiert werden dürfe.
Hoffnung macht den Seenotrettern, die von Italiens Innenminister Salvini als „Kriminelle“ bezeichnet werden, vor allem der große Zuspruch aus der Bevölkerung. „Es ist schön zu sehen, dass Privatleute – wie wir es ja auch sind – für uns auf die Straße gehen“, sagt Ruby Hartbrich.Positiv stimme sie auch, was Sea-Watch bis jetzt erreicht habe. „Wir konnten Zehntausende Menschen retten“, teilt sie den Journalisten mit, eine Erfolgsbilanz, auf der sich Sea Watch aber nicht ausruhen wolle.
Es müsse weitergehen, so ihr Appell, weil andernfalls Tausende ertrinken würden. Am liebsten wäre es Ruby Hartbrich freilich, die Arbeit der privaten Seenotretter wäre überflüssig, weil der Staat die Aufgabe übernähme, Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Und dass die Rettersich nicht mehr verteidigen müssten, weil sie humanitäre Hilfe leisten: „Es ist absurd, dass es so weit gekommen ist. Es ist kein Verbrechen, Menschen zu retten, sondern eine Pflicht. Es ist ein Verbrechen, ihnen beim Ertrinken zuzugucken“, sagt sie.
Wenn jemand den Marburger Leuchtfeuerpreis verdient hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann bestimmt diese beiden mutigen Ärztinnen, die den Menschen in ihrer Not zur Seite stehen und sich nicht entmutigen lassen von Beschimpfungen, Bedrohungen, Anfeindungen und strafrechtlichen Verfolgungen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Ich bedanke mich bei Kristina Hänel und Ruby Hartbrich und verneige mich vor den beiden Preisträgerinnen, die das Leben auf unserem Planeten um so vieles menschlicher gestalten…
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Prof. Dr. Marita Metz-Becker

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